Leistungen
Das Leistungsangebot umfasst alle im häuslichen Umfeld benötigten Hilfeleistungen.
Neben den Kranken- bzw. Pflegekassenleistungen bietet die Hauskrankenpflege Hentschel GmbH auch Privatleistungen, zum Beispiel im hauswirtschaftlichen Bereich, an.
Die Hauskrankenpflege Hentschel verfügt über Verträge nach BSHG, § 37 SGB V, § 38 SGB V und SGB XI mit allen Kranken- und Pflegekassen, sowie mit dem Sozialhilfeträger.
Weiterhin bietet unser Pflegedienst Verhinderungspflege an. Wenn pflegende Angehörige für einige Stunden in der Woche gelegentlich eine "Pause, Auszeit, Zeit für sich selber" nehmen möchten und sie dafür eine "Ersatz-Pflegeperson" suchen und jemanden dafür finden, stehen ihnen, bzw. genau genommen der versicherten Person, im Rahmen der Pflegeversicherung zur Bezahlung dieser Pflegekraft 1.470,- Euro für die so genannte Verhinderungspflege zu. Es erfolgt eine Aufrechnung mit den evtl. noch nicht in Anspruch genommenen Sachleistungen bzw. dem Pflegegeld (Barbetrag).
Entsprechend des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes (SGB XI) werden von uns auch Betreuungsleistungen für Kunden mit psychischen Erkrankungen (Depression) und Demenzkranke erbracht.
Ergänzt wird das Leistungsspektrum durch Beratungsbesuche nach § 37, Abs. 3 SGB XI bei Pflegegeldempfängern.
Leistungen der Behandlungspflege
nach § 37 SGB V - Behandlungspflege
LG 01 |
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LG 02 |
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LG 03 |
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LG 04 |
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LG 05 |
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LG 06 |
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Dies ist nur ein Auszug aus den Leistungen.
Für weitere Anfragen rund um die Behandlungspflege stehen Ihnen unsere Mitarbeiter telefonisch oder persönlich zur Verfügung.
Jede Behandlungspflege kann auch als Privatleistung erbracht werden.
Leistungskomplexe der Pflegeversicherung
(basiert auf der Grundlage des Rahmenvertrages gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI)
LK | Leistungsart | Leistungsinhalte |
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01 | Kleine Morgen-/Abendtoilette |
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02 | Kleine Morgen-/Abendtoilette |
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03 | Große Morgen-/Abendtoilette |
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04 | Große Morgen-/Abendtoilette |
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05 | Lagern/ Betten |
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06 | Hilfe bei der Nahrungsaufnahme |
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07 | Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG) |
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08 | Darm- und Blasenentleerung |
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09 | Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung |
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10 | Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung ("Behördengang") |
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11 | Beheizen der Wohnung |
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12 | Reinigung der Wohnung |
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13 | Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung |
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14 | Einkaufen |
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15 | Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen |
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16 | Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen |
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16a | Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit (Essen auf Rädern - gefroren) in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen |
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17 | Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI Pflegestufe I, II, III |
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18 | Erstbesuch |
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Alle Leistungen können im Rahmen der Pflegeversicherung direkt mit der zuständigen Pflegekasse abgerechnet werden.
Entsprechend gesetzlicher Bestimmungen erheben wir einen Investitionskostenanteil von 7 % auf die gegenüber der Pflegekasse abgerechneten Pflegeleistungen. Dieser Betrag muss grundsätzlich von jedem Kunden privat gezahlt oder die Kostenübernahme beim Sozialamt (Amt 50 Stadt Chemnitz) beantragt werden.
Alle Leistungen können selbstverständlich auch privat bezahlt werden. Hierzu werden Sie grundsätzlich in einem persönlichen Gespräch beraten.
Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung
Hauswirtschaftliche Versorgung |
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Haushaltshilfe |
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Dies ist nur ein Auszug aus den Leistungen.
Für weitere Anfragen rund um die hauswirtschaftliche Versorgung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter telefonisch oder persönlich zur Verfügung.